Wer eine Immobilie besitzt, baut oder in eine neue Wohnung oder ein neues Haus zieht, sollte sich mit Versicherungen gegen mögliche Schäden absichern. Hausbesitzer sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet, Versicherungen abzuschließen, doch ist eine gewisse Basisabsicherung unbedingt angeraten.
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige und grundlegende Versicherung für alle Hauseigentümer. Sie springt immer dann ein, wenn es Sachschäden an der Immobilie selbst gibt.

In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
• Feuer
• Blitzschlag, Explosion oder Implosion
• Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
• Leitungswasser
• Überspannung

Dabei deckt sie Risiken bis hin zum Totalverlust ab, springt also auch dann ein, wenn eine Immobilie komplett zerstört wird.

Nicht vergessen: Auch Anbauten wie Garage oder Gartenhäuschen sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit sie bei Bedarf mitversichert werden können.
Um beim Kauf/Verkauf eines Hauses nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht die Police per Gesetz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Selbstverständlich hat er aber ein Sonderkündigungsrecht – sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums.

Ein guter Zusatz: die Elementarschadenversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung deckt zwar viele Schadensfälle ab – aber eben auch nicht alle. Für viele Hausbesitzer ist es daher empfehlenswert, zusammen mit dieser eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Diese hilft dann, wenn die Immobilie durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche oder Hochwasser beschädigt wird – allerdings verlangen Versicherer gerade in diesen Gebieten meistens auch höhere Beiträge von ihren Kunden.

Die Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wird zusätzlich das Eigentum des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen, brauchen Eigentümer zudem die richtige Haftpflichtversicherung. Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie z.B. Rasenmäher oder Werkzeug.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Sie zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – z. B. durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige und herabfallende Dachziegel. Wer sein Haus selbst bewohnt und eine Privat-Haftpflichtversicherung hat, braucht diese Versicherung nicht.

Versicherungen für Bauherren
Auch wer eine Immobilie neu baut, braucht besonderen Versicherungsschutz: Etwa die Bauherrenhaftpflichtversicherungen, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, die von der Baustelle selbst ausgehen. Eine Bauleistungsversicherung schützt zusätzlich vor Schäden, die vor der Bauabnahme durch höhere Gewalt – etwa Hochwasser oder Sturm – entstehen. Eine Feuerrohbauversicherung sichert Bauherren zusätzlich gegen Schäden durch Feuer ab. Viele Banken geben ohne diese Versicherung keinen Kredit.

 

 

(Quelle: Immowelt.de)