Baugebiet
"Südlich Wigboldstraße"Ihr Traumhaus in greifbarer Nähe.
„Willkommen in unserer Vision, die nach über einem Jahrzehnt der sorgfältigen Planung endlich Wirklichkeit wird. Wir sind stolz und begeistert, Ihnen unser neues Baugebiet „Südlich Wigboldstraße“ in Norden (Ostfriesland) vorstellen und endlich den nächsten Schritt gehen zu können. Ab sofort können Sie aus den insgesamt 93 Grundstücken Ihren Grundstein für Ihr zukünftiges Zuhause verbindlich reservieren. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Bauprojekt jetzt in die Tat umzusetzen.
Norden wächst!
Entdecken Sie unser
neues Baugebiet
Nur etwa 1.500 m von der Norder Fußgängerzone entfernt schließt sich das Baugebiet „Südlich Wigboldstraße“ im Nordwesten der Stadt an eine bereits bestehende Wohnsiedlung an.
Insgesamt stehen 93 Grundstücke mit einer Fläche zwischen 600 m² und 1.118 m² zum Verkauf. Der Kaufpreis liegt je nach Lage bei 139,00 € – 249,00 € pro m². Die genauen Größen, Lagen und Kaufpreise entnehmen Sie bitte der interaktiven Karte.
In der Stadt Norden wird seit 1993 das Norder Baulandmanagement betrieben. Dieses ist die Grundlage für die Auflagen, die wir an Sie als Käufer eines Grundstücks weitergeben müssen. Nachstehend haben wir für Sie die wichtigsten Punkte, welche auch im Kaufvertrag aufgenommen werden, im Reiter „Rechtliche Vorgaben“ aufgeführt.
Bebauungsplan und
textliche Festsetzungen
Auflistung der Grundstücke
inkl. Fläche und Gesamtpreis
Rechtliche Vorgaben
(Städtebaulicher Vertrag)
Hier finden Sie die aktuellen Entwürfe des Bebauungsplans, Gestaltungsplans sowie der textlichen Festsetzungen als Download.
Bebauungsplan (Klick zum Download)
Hier finden Sie eine Auflistung aller Grundstücke nebst Größen und Kaufpreise als Download. Hinweis: Die aktuellen Verfügbarkeiten entnehmen Sie bitte der interaktiven Grundstückskarte auf dieser Website.
Die nachfolgenden, aktuellen Bestimmungen sind aufgrund des Erschließungs- und städtebaulichen Maßnahmenvertrages mit der Stadt Norden dem/der Käufer*in aufzuerlegen:
- Der/die Käufer*in verpflichtet sich, das gekaufte Grundstück innerhalb von längstens zwei Jahren nach Fertigstellung des Straßenunterbaues mit einem Wohnhaus zu bebauen. Der/Die Käufer*in verpflichtet sich, diese Auflage zur Einhaltung des Baugebotes an den Rechtsnachfolger des Grundstücks weiterzugeben; für die beginnt die zwei Jahres Frist mit Abschluss des Kaufvertrages. Für Käufer*innen, die nach Fertigstellung des Straßenunterbaues ein Grundstück erwerben, gilt die Frist von zwei Jahren ab Kaufvertragsdatum. Die Rechtsnachfolger*innen sind wiederum verpflichtet, diese Auflage auch ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Kommt der/die Käufer*in der Bauverpflichtung nicht fristgerecht nach oder will sie/er das Grundstück weiterveräußern, so ist CLAASHEN VERWALTUNG dazu verpflichtet, von ihrem Recht des Wiederkaufs Gebrauch zu machen.
- Der/die Käufer*in ist nicht berechtigt, das unbebaute Grundstück oder das bebaute Grundstück bis zum Ablauf der Frist gem. Ziffer 4. ohne Zustimmung der Stadt Norden weiter zu veräußern. Es bedarf auf jeden Fall der vorherigen Zustimmung der Stadt Norden. Der/Die Käufer*in verpflichtet sich, diese Auflage an die jeweiligen Erwerber*innen weiterzugeben. Diese sind wiederum verpflichtet, diese Auflage auch ihren Erwerbern aufzuerlegen.
- Das auf dem Kaufobjekt errichtete Wohngebäude darf ab Bezugsfertigkeit für die Dauer von zehn Jahren nur von der/dem jeweiligen Eigentümer*in selbst bewohnt (Hauptwohnsitz/alleiniger Wohnsitz) oder als Dauermietwohnung vermietet werden. Der Nachweis ist innerhalb von sechs Monaten ab Bezugsfertigkeit durch Anmeldung des Hauptwohnsitzes oder alleinigen Wohnsitzes zu erbringen. Eine Nutzung als Ferienhaus ist nicht gestattet. Die/der jeweilige Grundstückseigentümer*in hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe an die Stadt Norden zu zahlen. Käufer erkennt an, dass der Stadt Norden wegen der Vertragsstrafe ein direkter unmittelbarer Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag zusteht. Diese Verpflichtung übernimmt der/die Käufer*in zugleich für seine Rechtsnachfolger*innen, die sich wiederum verpflichten, diese Auflage auch ihren Rechtsnachfolgern bis zum Ablauf der Zehn-Jahres-Frist aufzuerlegen.
- Nur ein Baugrundstück je Grundstückserwerber*in (Ehegatten und Verwandte 1. Grades zählen als ein Bewerber). Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden.
- Grundstückserwerber*innen dürfen nicht an juristischen Personen beteiligt sein, die ein Grundstück erwerben möchten.
Bitte beachten Sie auch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (1. Register).
Stand 2015. Änderungen vorbehalten.
Und wie geht es jetzt weiter?
Suchen Sie sich Ihr Traumgrundstück auf unserer interaktiven Karte aus. Ein Klick auf die jeweilige Nummer zeigt Ihnen Größe und Preis an. Sollte keine Nummer mehr vorhanden sein, so ist das Grundstück leider bereits reserviert.
Sie haben bereits ein Grundstück gefunden, dass Sie für sich reservieren möchten? Perfekt! Perfekt!
Mit dem unter der Karte stehenden Formular können Sie uns Ihren Reservierungswunsch übermitteln. Es sind maximal zwei Grundstücksreservierungen möglich (Siehe Reiter „Rechtliche Vorgaben“ Punkt 4). Nach Bestätigung des Reservierungsvorgangs erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung von uns. Da die Reservierungsanfragen von uns chronologisch abgearbeitet werden, erhalten Sie die verbindliche Reservierungsbestätigung mit der derzeitigen Reservierungsposition (Position 1 oder 2) ggf. erst am nächsten Werktag.
Weitere Hinweise
Mit Frühjahr 2024 wird die Rechtskraft des Flächennutzugsplanes und des Bebauungsplanes erwirkt, womit dann ebenfalls der städtebauliche Vertrag zwischen uns und der Stadt Norden geschlossen wird. Dann sind dann die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, aus Ihrer Reservierung einen Kaufvertrag zu schließen, wodurch Sie dann Ihr Grundstück rechtlich erwerben werden. Die Kaufpreisfälligkeit wird dann 14 Tage nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig sein.
Im Januar werden wir die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebietes durchführen und sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind und der Auftrag für die Erschließung gegeben ist, können wir mit der Erschließung beginnen. Derzeit steht das Frühjahr 2024 in Aussicht und die Erschließung wird dann etwa ein Jahr dauern. Somit können Sie mit dem Bau Ihrer Hauses im Frühjahr 2025 beginnen. So ist die aktuelle Planung.
Interaktive Karte
Zur genauen Orientierung downloaden Sie sich gerne den vollständigen Gestaltungsplan (Klick zum Download).
Hinweis: Sollte keine Nummer mehr vorhanden sein, so ist das Grundstück leider bereits für Position 1 und 2 reserviert.
Grundstück 01
754 qm
158.340 €
Grundstück 02
617 qm
153.633 €
Grundstück 03
605 qm
150.645 €
Grundstück 04
605 qm
150.645 €
Grundstück 05
605 qm
150.645 €
Grundstück 06
605 qm
150.645 €
Grundstück 07
605 qm
150.645 €
Grundstück 08
605 qm
150.645 €
Grundstück 09
603 qm
150.147 €
Grundstück 10
603 qm
150.147 €
Grundstück 11
603 qm
150.147 €
Grundstück 12
602 qm
149.898 €
Grundstück 13
602 qm
149.898 €
Grundstück 14
602 qm
149.898 €
Grundstück 15
601 qm
149.649 €
Grundstück 16
601 qm
149.640 €
Grundstück 17
601 qm
149.649 €
Grundstück 18
702 qm
174.798 €
Grundstück 19
916 qm
183.200 €
Grundstück 20
648 qm
90.072 €
Grundstück 21
610 qm
84.790 €
Grundstück 22
648 qm
90.072 €
Grundstück 23
615 qm
85.485 €
Grundstück 24
654 qm
90.906 €
Grundstück 25
649 qm
90.211 €
Grundstück 26
600 qm
83.400 €
Grundstück 27
600 qm
83.400 €
Grundstück 28
600 qm
83.400 €
Grundstück 29
600 qm
83.400 €
Grundstück 30
909 qm
167.256 €
Grundstück 31
601 qm
83.539 €
Grundstück 32
601 qm
83.539 €
Grundstück 33
600 qm
83.400 €
Grundstück 34
600 qm
83.400 €
Grundstück 35
601 qm
83.539 €
Grundstück 36
883 qm
122.737 €
Grundstück 37
638 qm
88.682 €
Grundstück 38
648 qm
90.072 €
Grundstück 39
804 qm
160.800 €
Grundstück 40
801 qm
160.200 €
Grundstück 41
610 qm
84.790 €
Grundstück 42
800 qm
160.000 €
Grundstück 43
835 qm
167.000 €
Grundstück 44
802 qm
160.400 €
Grundstück 45
800 qm
160.000 €
Grundstück 46
695 qm
96.605 €
Grundstück 47
856 qm
118.984 €
Grundstück 48
858 qm
119.262 €
Grundstück 49
1.005 qm
139.695 €
Grundstück 50
609 qm
112.056 €
Grundstück 51
610 qm
112.240 €
Grundstück 52
602 qm
83.678 €
Grundstück 53
615 qm
85.485 €
Grundstück 54
603 qm
83.817 €
Grundstück 55
603 qm
83.817 €
Grundstück 56
600 qm
110.400 €
Grundstück 57
600 qm
83.400 €
Grundstück 58
600 qm
83.400 €
Grundstück 59
600 qm
110.400 €
Grundstück 60
1.118 qm
155.402 €
Grundstück 61
602 qm
83.678 €
Grundstück 62
602 qm
110.768 €
Grundstück 63
600 qm
83.400 €
Grundstück 64
600 qm
120.000 €
Grundstück 65
600 qm
83.400 €
Grundstück 66
600 qm
120.000 €
Grundstück 67
602 qm
83.678 €
Grundstück 68
602 qm
83.678 €
Grundstück 69
801 qm
160.200 €
Grundstück 70
610 qm
84.790 €
Grundstück 71
616 qm
85.624 €
Grundstück 72
610 qm
84.790 €
Grundstück 73
806 qm
161.200 €
Grundstück 74
829 qm
165.800 €
Grundstück 75
830 qm
115.370 €
Grundstück 76
812 qm
112.868 €
Grundstück 77
742 qm
103.138 €
Grundstück 78
808 qm
161.600 €
Grundstück 79
612 qm
112.608 €
Grundstück 80
618 qm
113.712 €
Grundstück 81
612 qm
112.608 €
Grundstück 82
803 qm
160.600 €
Grundstück 83
602 qm
83.678 €
Grundstück 84
602 qm
83.678 €
Grundstück 85
600 qm
83.400 €
Grundstück 86
600 qm
120.000 €
Grundstück 87
607 qm
84.373 €
Grundstück 88
600 qm
120.000 €
Grundstück 89
612 qm
85.068 €
Grundstück 90
612 qm
112.608 €
Grundstück 91
802 qm
160.400 €
Grundstück 92
602 qm
110.768 €
Grundstück 93
607 qm
84.373 €
In den Kaufpreisen sind die Erschließungskosten bereits enthalten. Zusätzlich zum Kaufpreis sind die Kosten für die Vermessung und Breitbandkabel zu entrichten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Gerichtskosten. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. 7,14 % Maklercourtage inkl. 19% Mehrwertsteuer.
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Ihre Ansprechpartner
DENNIS KUTSCHER
Immobilienmakler (IHK)
Ein- und Verkauf
von Immobilien
T. +49 4931 9370-13
M. +49 172 9803794
d.kutscher@claashen.de
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M. +49 151 22142096
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